Universal Commerce Protocol
Google startet den nächsten Standard für digitalen Handel
Mit dem Universal Commerce Protocol (UCP) entwickelt Google einen neuen technischen Standard, der den digitalen Handel grundlegend verändert. Statt auf klassische Onlineshops zu setzen, verlagert sich der Kaufprozess zunehmend in KI-gestützte Systeme wie den Google KI-Modus und Gemini. Das ist kein Alleingang von Google, sondern wurde in Zusammenarbeit mit Shopify, PayPal, Visa, Mastercard und weiteren renommierten Unternehmen realisiert. UCP ist zunächst in den USA aktiv, womöglich bald auch in Deutschland, wobei der neue Standard erst am Kartellamt und deutschem Recht vorbeikommen muss.
Ein Protokoll zum allgemeinen Verständnis
UCP legt fest, wie Produkt-, Angebots- und Transaktionsdaten strukturiert sein müssen, damit KI diese Informationen versteht, bewertet und aktiv für Entscheidungen nutzt, etwa bei Vergleichen, Empfehlungen oder automatisierten Käufen.
Damit verschiebt sich der Fokus im E-Commerce. Weg von Websites und Suchergebnissen, hin zu intelligenten Assistenten, die eigenständig Vorschläge machen und Bestellungen auslösen. Sichtbarkeit entsteht künftig nicht mehr dort, wo Inhalte gepflegt werden, sondern dort, wo KI-Angebote interpretieren kann. Entscheidend ist also nicht, wie gut ein Produkt beschrieben ist, sondern wie klar es maschinenlesbar strukturiert ist.
Die Frage lautet nicht mehr: Wie sichtbar sind wir?
Sondern: Wie sichtbar sind wir für KI-Systeme?
Was UCP konkret bedeutet
In diesem neuen Ökosystem spielt der sogenannte Business Agent eine Schlüsselrolle. Er ermöglicht es Unternehmen, direkt in KI-gestützte Kaufprozesse einzusteigen und so präsent zu bleiben, auch ohne direkten Websitebesuch.
Für Nutzer bedeutet UCP einen schnelleren Weg vom Bedürfnis zum Kaufabschluss. Für Händler und Marken ist es der nächste Schritt hin zu KI-optimierten Produktdaten. Wer seine Angebote klar, aktuell und strukturiert bereitstellt, wird in automatisierten Entscheidungsprozessen berücksichtigt.
Gleichzeitig entstehen neue Werbeformen wie Direct Offers, die direkt in KI-Dialogen erscheinen. Sie machen den Handel effizienter, werfen aber auch Fragen nach Neutralität und Transparenz auf. Erste Vorwürfe, dass mithilfe des UCP-Protokolls höhere Preise als im Onlineshop verlangt werden könnten, wies Google zurück. Vielmehr können Händler durch Direct Offers Angebote mit niedrigeren Preisen oder Zusatzleistungen wie kostenlosem Versand platzieren.
Recht, Regulierung und die europäische Perspektive
So visionär das Universal Commerce Protocol klingt, so viele rechtliche Fragen bleiben offen. Denn wenn KI-Systeme künftig eigenständig Bestellungen auslösen, rückt das deutsche und europäische Vertragsrecht in den Fokus. Kommt hier überhaupt ein wirksames Rechtsgeschäft zustande, wenn nicht mehr der Mensch, sondern eine Maschine handelt?
An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass dies keine Rechtsbelehrung ist, sondern unternehmerische Fragestellungen, die mit UCP einhergehen und wir ausdrücklich die individuelle rechtliche Klärung durch den eigenen Rechtsbeistand empfehlen.
Digitale Vertragsschlüsse im BGB-Kontext
Nach deutschem Recht (§§ 104 ff. BGB) braucht jedes Rechtsgeschäft eine Willenserklärung, einen bewussten, nach außen gerichteten Handlungswillen.
Beim UCP stellt sich die Frage:
- Wird eine Bestellung durch den Nutzer aktiv ausgelöst (z. B. per Wallet-Signatur)?
- Oder geschieht sie rein automatisch durch einen digitalen Agenten, der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat?
Solange KI-Systeme keine eigenen Willenserklärungen abgeben dürfen, muss klar sein, in wessen Namen sie handeln. Das ist nur dann rechtlich wirksam, wenn eine Vollmacht oder ein Stellvertretungsverhältnis (§§ 164 ff. BGB) besteht. Andernfalls bleibt der Vertrag schwebend unwirksam.
Wero – Europas Antwort auf den KI-Commerce?
Mit Wero entwickelt die European Payments Initiative (EPI) derzeit eine europäische Alternative zu PayPal, Google Pay und Apple Pay. Wero könnte in Zukunft die Rolle eines „souveränen Payment Layers“ im europäischen KI-Commerce übernehmen und somit zu einem System werden, das Transaktionen absichert, rechtlich zuordnet und DSGVO-konform abwickelt.
Wie sich Händler für das UCP vorbereiten können
Um das Potenzial des UCP für sich zu nutzen, müssen Unternehmen beginnen, ihre Produkt- und Angebotsdaten strukturell aufzubereiten. Diese müssen aktuell, eindeutig und vor allem interpretierbar für KI-Systeme sein. Systeme wie PIM, ERP, Commerce und Content dürfen nicht länger getrennt betrachtet werden. Sichtbarkeit entsteht nicht durch Lautstärke, sondern durch klare Signale.
Trotz aller Vorbereitung sollte man sich bewusst sein, das entscheidende Punkte noch offen sind:
- Rechtsgültigkeit automatisierter Käufe: Wann liegt tatsächlich eine Willenserklärung vor?
- Stellvertretung durch KI-Agenten: Wer haftet für fehlerhafte Transaktionen?
- Verbraucherschutz: Wie funktioniert ein Widerruf, wenn der Kauf ohne bewusste Zustimmung erfolgt?
- Internationalität: Welches Recht gilt bei grenzüberschreitenden, KI-initiierten Transaktionen?
- EU-Souveränität: Wie reagieren europäische Systeme wie Wero auf den globalen Druck durch Google und Co.?
UCP ist kein Hype, sondern eine Infrastruktur, die das Fundament des digitalen Handels neu definiert. Während Google und seine Partner den technischen Standard setzen, müssen Juristen, Regulierer und europäische Zahlungsanbieter nachziehen, um klare Regeln für KI-gestützte Transaktionen zu schaffen.
Wir behalten diese Entwicklung im Blick und analysieren, wie UCP den E-Commerce verändert, wie Sichtbarkeit neu entsteht und wie Marken auch in KI-basierten Kaufprozessen relevant bleiben.
Denn wer versteht, wie Entscheidungen künftig entstehen, kann sie mitgestalten. Wer wartet, wird bewertet oder übersehen.
Ein Wort nach dem anderen ist ein Text; der richtige Text an passender Stelle, Kommunikation.
