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zeroseven design studios

AGB zeroseven

1.Anwendungsbereich
1.1Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der zeroseven design studios GmbH, Frauenstraße 83, 89073 Ulm (nachfolgend „zeroseven“), gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2Die AGB gelten für sämtliche von zeroseven zu erbringende Leistungen, insbesondere für alle mit zeroseven geschlossenen Verträge.
1.3Soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung in einem Einzelfall getroffen wurde, gelten ausschließlich die AGB von zeroseven in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht vertragsgegenständlich und sind ausgeschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist im Internet unter: www.zeroseven.de/agb abrufbar und wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit kostenfrei zugeschickt.
1.4Diese AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Leistungen, selbst wenn die Einbeziehung dieser AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird.
  
2.Angebot, Vertragsschluss
2.1Alle Angebote von zeroseven sind freibleibend.
2.2zeroseven hält sich an ihre Angebote 2 Wochen gebunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine andere Frist.
2.3Ein Vertragsschluss kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung durch zeroseven zu Stande. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.
  
3.Leistungsumfang
3.1Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach der Auftragsbestätigung von zeroseven einschließlich der dort in Bezug genommenen Unterlagen und Anlagen.
3.2zeroseven ist nicht zur Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, Sourcecodes etc. verpflichtet, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich gesondert vereinbart.
3.3zeroseven ist zu Teilleistungen im zumutbaren Umfange berechtigt.
3.4zeroseven schuldet nicht die patent-, geschmacksmuster-, urheber- und/oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages geleisteten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
3.5zeroseven ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten auch Dritte einzusetzen. Im Falle eines solchen Einsatzes ist zeroseven berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, zeroseven die hierzu erforderlichen Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
  
4.Vertragspflichten des Kunden
4.1Der Kunde ist verpflichtet, zeroseven die Informationen, Materialen, Daten sowie Hard- und Software (nachfolgend „Inhalte“), die zeroseven für die Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen benötigt, rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2Die vom Kunden bereitzustellenden Inhalte sind zeroseven in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
4.3Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet, die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von zeroseven zu übernehmen.
4.4Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen zeroseven unverzüglich in Textform mitzuteilen.
4.5Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen Dritter aufgrund unzulässiger Inhalte des Kunden, stellt der Kunde zeroseven vollumfassend frei. Der Kunde stellt zeroseven von allen sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. zeroseven übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht.
4.6Wurde zeroseven mit der Registrierung von vom Kunden vorgegebenen Domainnamen beauftragt, ist zeroseven nicht verpflichtet, diesen auf die mögliche Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte zu prüfen. Diese Prüfungspflicht obliegt dem Kunden.
  
5.Leistungsänderungen
5.1Wünscht der Kunde eine Änderung der Leistungen, ist er verpflichtet, dies zeroseven schriftlich oder in Textform mitzuteilen. zeroseven prüft sodann den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf den bestehenden Leistungsumfang. Diese Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von zeroseven zu vergüten.
5.2Nach der in 5.1 dargestellten Prüfung unterbreitet zeroseven dem Kunden ein Angebot mit einem Umsetzungsvorschlag für die Änderung des Leistungsumfangs oder teilt dem Kunden mit, dass die gewünschte Änderung nicht umsetzbar ist.
5.3Ist der Kunde mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden, so hat er innerhalb von zwei Wochen seit Abgabe des Angebots schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Änderungsangebot als angenommen.
5.4Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung und der auszuführenden Änderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben.
5.5Wünscht zeroseven eine Änderung der Leistung, teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreiten ihm einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Ziff. 5.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach Ziff. 5.3 und 5.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt zeroseven.
  
6.Freigabe, Abnahme
6.1Der Kunde hat Leistungen von zeroseven, die einen Zwischenschritt zur Vollendung der Leistungen darstellen, auf Verlangen freizugeben. zeroseven ist vor Erteilung der Freigabe nicht verpflichtet, mit den Leistungen fortzufahren.
6.2Nach Fertigstellung der Leistungen und einer Aufforderung durch zeroseven ist der Kunde zur Abnahme der Leistungen verpflichtet. Dies gilt auch für Entwürfe und Zwischenergebnisse, sofern diese für sich betrachtet abnahmefähig sind.
6.3Das Werk ist spätestens nach acht (8) Tagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme abzunehmen. Beanstandungen jeder Art sind innerhalb dieser Frist bei zeroseven geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
6.4Änderungswünsche des Kunden nach Abnahme stellen eine Leistungsänderung dar. Für sie gilt Ziff. 5 analog.
6.5Zur Abnahmeverweigerung ist der Kunde nur berechtigt, sofern der Mangel wesentlich ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Sofern das Werk mit Mängeln behaftet ist, die nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigen, hat die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung zu erfolgen.
6.6Abnahmeweigerungen, Widersprüche gegen die Abnahme oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels erfolgen.
6.7Eine Website gilt mit der Live-Schaltung als abgenommen. Sollten mit der Live-Schaltung noch Mängel vorhanden sein, so müssen diese zeroseven schriftlich mit einer angemessenen Nachbesserungsfrist vor der Live-Schaltung mitgeteilt werden.
6.8Eine App gilt als abgenommen, wenn diese in einem App-Store veröffentlicht ist.
  
7.Termine und Fristen
7.1Leistungstermine und alle sonstigen von zeroseven gemachten Angaben über die Zeitdauer und Leistungsfristen sind nur annähernd maßgebend. Die Verpflichtung zur Einhaltung einer dennoch ausnahmsweise schriftlich und ausdrücklich verbindlich vereinbarten Leistungszeit setzt voraus, dass alle Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten – insbesondere die in Ziff. 4 niedergelegten – erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
7.2Die Überschreitung einer verbindlichen Leistungsfrist löst die gesetzlichen Verzugsfolgen erst aus, wenn der Kunde zeroseven zuvor schriftlich und ohne Erfolg eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen gesetzt hat.
7.3Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder auf außerhalb des Einflussbereichs von zeroseven liegenden Ereignisse zurückzuführen, - hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Ausfall oder Überlastung von globalen oder lokalen Kommunikationsnetzen -, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
7.4Werden die Leistungen von zeroseven aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Die Berechnung des Mehraufwands erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Verzögerung gültigen üblichen Stundensätze der zeroseven.
7.5Im Allgemeinen gelten die Arbeitszeiten vom zeroseven. Diese sind von Montag bis Freitag (Ausnahme. Gesetzliche Feiertage) jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
  
8.Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum und Weiterverwendung von Entwürfen, Datenträger.
8.1Die von zeroseven erbachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2zeroseven räumt dem Kunden Nutzungsrechte für die dem Vertrag zugrunde liegende Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang an den erstellten Werken ein. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Leistung auf den Kunden über.
8.3Übertragen wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Jede Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von zeroseven.
8.4Die von zeroseven gefertigten Werke, Arbeiten sowie Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von zeroseven weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
8.5Wenn zeroseven unentgeltlich mehrere Entwürfe fertig, von denen der Kunde nur einen Entwurf auswählt, werden die Nutzungsrechte der nichtausgewählten Entwürfe nicht an den Kunden übertragen. zeroseven behält sich das Recht vor, die Entwürfe weiter zu verwenden und diese auch anderen Kunden anzubieten, sofern keine Schutzrechte des Kunden (zum Beispiel Markenrechte) verletzt werden.
8.6Der Kunde ist verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das von zeroseven erstellte Werk, zeroseven als Urheber zu nennen. Bei einer Verletzung dieses Rechts ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent der Nettoauftragssumme an zeroseven zu zahlen.
8.7zeroseven ist berechtigt, Abbildungen und Funktionen der Leistungen als Referenzen zu veröffentlichen und den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien zu nennen. Im Rahmen der Eigenwerbung ist zeroseven außerdem berechtigt, die erbrachten Leistungen zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich vorzuführen.
8.8Vorschläge, Anregungen oder sonstige Mitarbeit des Kunden und seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
8.9Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die von den zeroseven erstellten oder programmierten Sourcecodes von Gewerken/Softwarelösungen oder Softwareapplikationen. An diesen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
8.10Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Regelungen der Ziffern 8.3 bis 8.5, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Wertes der vertraglichen Bruttoabrechnungssumme. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
8.11Bildmotive von Fotoagenturen oder Stockplattformen dürfen ausschließlich im Rahmen des von den zeroseven design studios entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleiben beim Kauf über die zeroseven design studios die zeroseven design studios. Weitere Nutzungs- und Verwendungsrechte sind abhängig von der Lizenz, der Auflage, der Bildagentur. Erweiterte Nutzungs- und Verwendungsrechte muss der Kunde direkt bei der Fotoagentur oder Stockplattform im eigenen Namen erwerben.
8.12zeroseven ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Die Herausgabe erfolgt nur durch einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Die herausgegebenen Daten dürfen vom Kunden nicht an Dritte übergeben werden.
  
9.Gefahrübergang & Versand
9.1Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung des Werkes geht auf den Kunden über, sobald das Werk den Geschäftsbereich von zeroseven verlassen hat oder sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.2Wurde der Versandweg nicht vertraglich vereinbart, ist zeroseven berechtigt, die jeweils für sie kostengünstigere Variante für den Versandweg zu wählen.
9.3Verlangt der Kunde einen bestimmten Versandweg oder ein bestimmten Transportmittel, hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
  
10.Vergütung
10.1Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, ohne Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
10.2Kostenvoranschläge sind nur bindend, wenn und soweit zeroseven schriftlich die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von zeroseven schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, weist zeroseven den Kunden unverzüglich auf die höheren Kosten hin.
10.3Die Leistungen von zeroseven sind nach Zeitaufwand und nach Maßgabe der jeweiligen Vergütungssätze von zeroseven zu vergüten, es sei denn es wurde eine Pauschalvergütung schriftlich vereinbart.
10.4Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die zeroseven im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
10.5Im Falle einer Pauschalvergütung ist zeroseven berechtigt, für in sich abgeschlossene und/oder selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung oder auf Basis eines vereinbarten Zahlungsplanes Abschlagszahlungen zu verlangen.
10.6Projekte, die über eine monatliche Abschlagszahlung abgerechnet werden, werden mit den angefallenen monatlichen Arbeitsstunden dokumentiert. Der Kunde erhält von zeroseven eine monatliche Abrechnung der angefallenen Leistungen mit einer Dokumentation der angefallenen Arbeitsstunden.
10.7Fehlt eine Vereinbarung über die Vergütung, finden die Honorarempfehlungen des Interessenverbundes der GWA Anwendung. Diese Empfehlungen sind jederzeit unter www.gwa.de abrufbar.
10.8Vorschläge, Anregungen und sonstige Mitarbeit des Kunden und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  
11.Zahlungsbedingungen
11.1Sämtliche Forderungen von zeroseven sind ohne Abzug eines Skontos sofort zur Zahlung fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen – gerechnet ab dem Datum der Rechnung – zu bezahlen.
11.2Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
11.3Ansprüche gegen zeroseven dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  
12.Mängelansprüche
12.1zeroseven ist nach freiem Ermessen berechtigt, neu zu liefern oder alle Leistungen nachzubessern, die sich nachweisbar infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Der Kunde hat den Sachmangel unverzüglich zu rügen und aus Beweisgründen schriftlich oder in Textform unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels zu melden.
12.2Ist die Mängelrüge des Kunden berechtigt, trägt zeroseven die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie die Transportkosten.
12.3Ist die Mangelrüge des Kunden unberechtigt, sind die entstandenen Kosten der Mängelbesichtigung und –beseitigung vom Kunden zu tragen.
12.4Mängelrechte verjähren in einem (1) Jahr nach Abnahme des Werks.
12.5Bei der Website-Entwicklungen stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu, wenn diesem auf sein Verlangen Administrator-Rechte eingeräumt wurde und der Kunde in die Website selbst administrativ eingreift.
  
13.Haftung
13.1zeroseven haftet nur bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der zeroseven, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
13.2Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet zeroseven nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit.
13.3Die vorstehenden Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von zeroseven, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13.4Die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
13.5zeroseven übernimmt keine Gewähr für eine Erreichbarkeit der zur Verfügung gestellten Webserver. Ebenfalls wird keine Gewähr übernommen für Verbindungsmängel und Erreichbarkeitsmängel - insbesondere Serverausfälle -, welche ihre Ursache außerhalb der technischen Ressourcen, des Leistungsumfanges oder des Verantwortungsbereichs von zeroseven haben.
13.6Im Falle von in Auftrag gegebenen serverseitigen Datensicherungen übernimmt zeroseven keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust. Die Kosten einer Wiederherstellung der untergegangenen Daten sind vom Kunden zu tragen.
13.7Für Materialen und Inhalte, die vom Kunden bereit gestellt werden, ist zeroseven nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung. zeroseven ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Materialen und Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
13.8zeroseven schuldet für die erbrachte Arbeit keine wettbewerbsrechtliche Überprüfung, es sei denn, dies wird vom Kunden schriftlich beauftragt.
  
14.Eigentumsvorbehalt
14.1An Werken jeglicher Art räumet zeroseven dem Kunden lediglich Nutzungsrechte ein. Eigentumsrechte werden an den Kunden nicht übertragen.
14.2Gelieferte Produkte (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten - auch künftigen - Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von zeroseven.
14.3Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet.
14.4Für den Fall der Weiterveräußerung einer im Alleineigentum von zeroseven stehenden Vorbehaltsware, tritt der Kunde hiermit bereits jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an zeroseven ab. Die Abtretung gilt nur in Höhe des Betrages, der dem von zeroseven in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Stand die weiterveräußerte Vorbehaltsware nur im Miteigentum von zeroseven, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert des Miteigentumsanteils entspricht.
14.5zeroseven ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im vorstehenden Absatz genannten Forderungen.
14.6zeroseven wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – nachkommt.
14.7Auf Verlangen von zeroseven hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. zeroseven ist ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
14.8Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde zeroseven unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheckoder Wechselprozess erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. In diesen Fällen ist zeroseven berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen.
14.9Übersteigt die zeroseven aufgrund der Vorausabtretung zustehende Sicherung den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 10 %, so ist zeroseven verpflichtet, insoweit die Rückübertragung oder Freigabe nach Wahl des Kunden vorzunehmen. Der Wert der gesicherten Forderung von zeroseven bestimmt sich nach dem Preis, den zeroseven dem Kunden in Rechnung gestellt hat.
  
15.Zugang zum elektronischen Projekt-Tool
15.1zeroseven unterstützt die Zusammenarbeit mit dem Kunden bei bestimmten Aufgaben mit webbasierten Projekt-Tools, auf die über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde individuelle Login-Daten, mit dem der Zugang zum jeweiligen Projekt-Tool möglich ist. Dem Kunden ist es untersagt, diese Login-Daten Dritten zu offenbaren. Er hat sie so sorgfältig zu verwahren, so dass Missbräuche oder eine Weitergabe ausgeschlossen sind.
15.2Bei Verlust der Login-Daten oder wenn dem Kunden bekannt wird, dass Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, zeroseven unverzüglich zu informieren. Solange dies nicht geschehen ist und der Kunde nicht den Beweis erbracht hat, dass statt seiner ein Dritter seine Login-Daten genutzt hat, werden alle dort abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
15.3zeroseven verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomenten hat, die auf eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten deuten.
  
16.Geheimhaltung
16.1Die Parteien vereinbaren, dass über Inhalt und Konditionen des jeweiligen Vertrages sowie über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren ist. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
16.2Presseerklärungen, Auskünfte oder sonstige (öffentlichen) Äußerungen, in welchen eine Partei auf die jeweils andere Partei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher oder in Textform gehaltener Zustimmung oder Abstimmung zulässig.
16.3zeroseven weist darauf hin, dass E-Mail ein offenes Medium ist. zeroseven übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsche des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
  
17.Datenschutz
17.1zeroseven erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachten dabei die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes.
17.2Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies - etwa bei der Anmeldung von Domains - Gegenstand des Vertrages ist.
17.3Der Kunde stimmt allen Datennutzungen zu, soweit diese für die Durchführung des Vertrages zweckmäßig oder notwendig sind.
  
18.Schlussbestimmungen
18.1Erfüllungsort ist der Ort, an dem zeroseven die vertraglichen Leistungen erbringt.
18.2Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnisse entstehenden Streitigkeiten das für Ulm zuständige Gericht. zeroseven ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
18.3Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen. In diesem Falle gilt eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
18.4Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG und aller Kollisionsnormen.
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